Schnelltermin

Dr. Thomas J. F. Hagel

Implantologie, Parodontologie, Ästhetische Zahnmedizin
Sind Sie Dr. Thomas J. F. Hagel? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: zahnarztpraxis-schneeweiss.atStand Okt. 2026

Dr. Thomas J. F. Hagel studierte Zahnheilkunde nach einer Ausbildung zum Mediengestalter und schloss sein Studium mit einer Doktorarbeit am Mikrobiologischen Institut der Friedrich-Schiller-Universität Jena ab. Er arbeitete anschließend in der Schweiz als Medizinischer Leiter in einem Zahnarztzentrum. Seit 2017 führt er die Zahnarztpraxis Schneeweiß in Kitzbühel. Dr. Hagel ist besonders bekannt für seine individuelle und schonende Behandlung sowie seine Mitgliedschaft im International Team for Implantology (ITI).

Diplome & Zertifikate

ITI – International Team for Implantology

Leistungen

ProphylaxeZahnersatzParodontologie3D-ImplantologieAligner-TherapieSchienentherapieAllgemeine ZahnmedizinÄsthetische ZahnmedizinPRF & EigenblutbehandlungImplantologie & KnochenaufbauEndodontologie – WurzelbehandlungBiologische Zahnmedizin & ImplantatberatungKeramikimplantate, Titanimplantate & metallfreie Versorgung
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.