Schnelltermin
Beatrix Hahn

Beatrix Hahn

Ergotherapie & Osteopathie
Sind Sie Beatrix Hahn? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: kipranova.atStand Okt. 2026

Beatrix Hahn ist seit 1995 als Ergotherapeutin und seit 2010 als Osteopathin tätig. Sie hat über 25 Jahre Erfahrung in der therapeutischen Arbeit mit Kindern, insbesondere sehr jungen Kindern. Ihre Expertise umfasst Ergotherapie, Craniosacrale Therapie nach Upledger, Osteopathie (Wiener Schule für Osteopathie), Marte Meo Beratung, Neurofeedback (Cygnet-Methode), Rota-Therapie und Restreflex-Integration. Sie hält regelmäßig Vorträge zu diesen Themen und ist Mutter einer Tochter.

Leistungen

ErgotherapieMarte Meo Beratung

Behandlungen

OsteopathieRota-TherapieRestreflex-IntegrationNeurofeedback (Cygnet-Methode)Craniosacrale Therapie (nach Upledger)
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

  • kipranova.atWebsite der Klinik · zuletzt geprüft am 15.07.2026

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.