Schnelltermin
Christine Halbritter

Christine Halbritter

Personzentrierte Psychotherapie

Zur Person

Christine Halbritter, geboren 1974, ist eine in Wien lebende Psychotherapeutin mit fundierter Ausbildung in der personzentrierten Psychotherapie. Sie arbeitete als Case Managerin in der Sozialversicherung und absolvierte das Propädeutikum sowie Fachspezifikum bei pro mente und VRP. Seit 2020 ist sie freiberufliche Psychotherapeutin und seit 2023 in die Liste des Bundesministeriums eingetragen. Sie ist zertifiziert als PSI-Therapeutin und Trainerin und bietet eine breite Palette an Therapieformen wie Psychosomatische Integration, Hypnose und Yager-Therapie an. Ihre Arbeit ist wissenschaftlich fundiert und zielt darauf ab, seelische Wachstum und Entfaltung durch einfühlsame, wertschätzende und aufrichtige Haltung zu fördern.

Leistungen

StressreduktionPsychotherapie (personzentriert)

Behandlungen

Hypnose zum AbnehmenHypnose zur RauchfreiheitYager-Code/Yager-TherapiePsychosomatische Integration (PSI)

Erkrankungen

EinsamkeitTrauerbewältigungSelbstwertproblematikAngst- und PanikstörungenDepressionen und Traurigkeit
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.