Schnelltermin

Dr. med. dent. Tamara Hanser

Kieferorthopädie
Kassenarzt
Sind Sie Dr. med. dent. Tamara Hanser? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: dr-hanser.comStand Okt. 2026

Dr. Tamara Hanser spezialisierte sich während ihres Studiums in Graz auf Kieferorthopädie und sammelte umfangreiche Erfahrung in diesem Bereich. Sie arbeitete bis Juni 2016 als Wahlarzt in St. Veit an der Glan und bietet weiterhin kieferorthopädische Leistungen auf Wahlarztbasis an. Durch ständige Fort- und Weiterbildungen bleibt sie auf dem neuesten Stand der Wissenschaft. Neben kieferorthopädischen Behandlungen führt sie auch allgemeine zahnmedizinische Leistungen als Kassenärztin durch. Ihr Fokus liegt auf individueller Patientenbetreuung und der Aufklärung über Behandlungsmöglichkeiten, um gesündere und ästhetisch ansprechendere Zähne zu fördern.

Leistungen

ProthesenImplantateDental BondingPorzellan VeneersKronen und BrückenKiefergelenksschienenParodontosebehandlungBleaching / ZahnaufhellungProfessionelle ZahnreinigungZahnschmuck (Dekorsteine, Juwelen)Versiegelung (Fissurenversiegelung)Weiße Füllungen (Kunststofffüllungen)Zahnregulierungen (Brackets, Zahnkorrekturschienen)Kieferorthopädie für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

Google Bewertungen

5.0(1)
Bertram Pansyvor 8 Jahren
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

  • dr-hanser.comWebsite der Ordination · zuletzt geprüft am 10.07.2026

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.