Schnelltermin

Florian Hanslmayr

Physiotherapie
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: deinphysioflo.atStand Okt. 2026

Florian Hanslmayr, geboren 1976 in Braunau am Inn, wechselte nach einer Lehre als Maurer und Zimmerer 2001 in den Gesundheitssektor. Er absolvierte eine Ausbildung zum Gesundheitstrainer und Masseur und arbeitete bis 2007 im Krankenhaus Braunau. Von 2007 bis 2010 folgte die Ausbildung zum Physiotherapeuten in Niederbayern. Seit 2012 selbstständig, eröffnete er 2016 seine Praxis in Kärnten als Wahltherapeut. Nebenbei war er von 2016 bis 2020 im Elisabethinen Krankenhaus Klagenfurt tätig. Sein Hauptgebiet ist die Orthopädie, wobei er prä- und postoperative Therapien sowie physiotherapeutische Behandlungen bei körperlichen Beschwerden, Schmerzen und Verletzungen anbietet. Er arbeitet eng mit Ärzten zusammen, um Therapiefortschritte zu besprechen und Patienten stets auf dem neuesten Stand zu halten. Regelmäßige Fortbildungen ermöglichen es ihm, sein Wissen kontinuierlich zu erweitern.

Leistungen

MLDKinesiotapeManuelle TherapieTrainingstherapiePräventive MaßnahmenKlassische PhysiotherapieOrthopädische PhysiotherapieTherapie bei Erkrankungen der WirbelsäuleBehandlung bei neurologischen Erkrankungen

Google Bewertungen

5.0(3)

KI-Zusammenfassung

Die Bewertung lobt die schnellen Termine sowie die Freundlichkeit und Kompetenz des Personals. Die Therapie wird als sehr gut beschrieben, insgesamt wird die Praxis sehr empfohlen.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.