Schnelltermin
Dr.in Margit Harpf

Dr.in Margit Harpf

Ärztin für Allgemeinmedizin
Kassenarzt: Alle Kassen
Sind Sie Dr.in Margit Harpf? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: pro-zentrum.atStand Okt. 2026

Dr.in Margit Harpf ist Ärztin für Allgemeinmedizin im PRO-DOC Ärztezentrum Graz-Eggenberg. Sie legt Wert auf eine eingehende Auseinandersetzung mit der Gesundheit ihrer Patientinnen und Patienten und bietet Vorsorgeuntersuchungen, Laboruntersuchungen, EKG, Blutdruck- und Thrombotest-Einstellung, Infusionstherapie, Wundversorgung sowie Anträge für Kur- und Rehabilitationsaufenthalte an. Sie besitzt zahlreiche ÖÄK-Diplome, unter anderem für Akupunktur, Notarzt, Schulärztin und kardiologische Rehabilitation.

Diplome & Zertifikate

Diplom für kardiologische RehabilitationÖÄK NotarztdiplomÖÄK-Diplom AkupunkturÖÄK-Diplom FortbildungÖÄK-Diplom Schulärztin

Leistungen

LaboruntersuchungenElektrokardiogramm (EKG)Blutdruck- und INR-EinstellungVorsorgeuntersuchung inkl. ÜberweisungenAnträge für Kur- und Rehabilitationsaufenthalte

Behandlungen

Infusionstherapie
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.