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Mag. Bernadette Hartweger, BSc

Diätologie
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: bernadettehartweger.atStand Sep. 2026

Bernadette Hartweger ist Diätologin und kombiniert schulmedizinisches Wissen mit chinesischer Ernährungslehre. Sie studierte Diätologie im zweiten Bildungsweg an der FH St. Pölten (Bachelor 2008) und schloss zuvor ein Magisterstudium der Internationalen Betriebswirtschaftslehre an der Universität Wien ab (1998), mit einem Auslandsstudium an der Université Sorbonne Paris. Seit 2018 absolviert sie einen Diplomlehrgang in Chinesischer Ernährungslehre am TCM-Team Bad Vöslau. Sie verfügt über langjährige Erfahrung in der Durchführung von Ernährungs- und Kochworkshops für Schwangere, Mütter, Väter, Unternehmen, PädagogInnen und Schulen sowie in der Entwicklung von E-Learning-Tools und betrieblicher Gesundheitsförderung. Ihre Beratung verbindet evidenzbasierte Diätetik mit traditioneller chinesischer Ernährungslehre und zielt darauf ab, die Wirkung von Lebensmitteln auf den Körper verständlich zu machen.

Leistungen

Projektagentur GenussraumErlebnistage rund ums Thema EssenEinzelberatungen (Ernährungsberatung)Food Lab: Essen experimentell erlebenWorkshops für PädagogInnen und LehrerWorkshops für Unternehmen (Kochworkshops, Vorträge)Workshop für Schwangere, Stillende und erste BeikostWorkshops zur Frauengesundheit und mentalen Gesundheit
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 30.09.2026, 09:23 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.