Schnelltermin
Peter Hasenhütl, BSc

Peter Hasenhütl, BSc

Physiotherapie
Sind Sie Peter Hasenhütl, BSc? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: physioschmiede.atStand Juli 2026

Peter Hasenhütl, BSc, ist Physiotherapeut mit Schwerpunkt auf Orthopädie und Traumatologie. Seine Leidenschaft für Physiotherapie entwickelte sich durch eigene Verletzungserfahrungen als Motorcrosser und Surfer. Nach seinem Studium an der FH Salzburg arbeitete er in Metagil Oberndorf und Igia Salzburg. Hasenhütl bietet individuelle Therapiepläne, die sowohl aktive als auch passive Maßnahmen umfassen, und ist bekannt für seine Fortbildungen in Sportphysiotherapie und spezielle Trainingsprogramme.

Leistungen

LymphdrainageLeistenschmerzReturn to SportManuelle TherapieSportphysiotherapieMythos IliosakralgelenkTraining für den NackenChronischer RückenschmerzKlinische Untersuchung HWSAktive Therapie für die FüßeStabilisation des KniegelenksKlinische Untersuchung der HandTrochanter & Deep Gluteal SyndromCervikaler Kopfschmerz und SchwindelBermudadreieck der klinischen Diagnostik
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 14.07.2026, 19:15 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.