Schnelltermin

Martina Haubenberger MSc

Psychosoziale Beratung
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: martinafischl.comStand Okt. 2026

Martina Haubenberger, Akademische Psychosoziale Beraterin, hat sich bewusst für diesen Weg entschieden, da sie ein starkes Bedürfnis verspürt, anderen Menschen in Krisensituationen zu helfen. Sie begleitet Menschen dabei, ihre Selbstbestimmung wiederzufinden und ein erfülltes, selbstbestimmtes Leben zu führen. Ihre kreative und zielgerichtete Art ermöglicht es ihr, Probleme auf innovative Weise anzugehen und passende Lösungsansätze zu entwickeln. Sie bietet Beratung in verschiedenen Formaten an, darunter klassische Beratung in der Praxis, Outdoor-Coaching, gestalterische Methoden wie Malen und Online-Beratung. Ihre Leidenschaft liegt darin, Menschen zu inspirieren, ihre eigene Stärke zu entdecken und Selbstheilung zu finden. Martina Haubenberger hat selbst schwierige Lebensphasen durchlebt und nutzt diese Erfahrungen, um anderen zu helfen. Sie unterstützt Klienten dabei, Ängste zu überwinden, die eigene Autonomie in Beziehungen wiederzuerlangen und ein selbstbestimmtes Leben zu gestalten.

Diplome & Zertifikate

MSc Psychosoziale Beratung

Leistungen

Outdoor CoachingBeziehungscoachingCoaching mit GestaltenPsychologische Beratung & Coaching

Erkrankungen

Ängste überwinden
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.