Schnelltermin

MMag.a Claudia Hauser

Psychotherapeutin
Englisch
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: psychotherapie-hallintirol.atStand Sep. 2026

MMag.a Claudia Hauser ist Klinische- und Gesundheitspsychologin und Psychotherapeutin mit Schwerpunkt Systemische Familientherapie. Sie absolvierte ein Diplomstudium in Psychologie und Pädagogik sowie eine postgraduelle Ausbildung zur Klinischen- und Gesundheitspsychologin mit Einzelselbsterfahrung und Lehrsupervision. Sie ist zertifizierte Säuglings-, Kinder- und Jugendpsychotherapeutin (Bundesministerium für Frauen und Gesundheit). Ihre Praxisschwerpunkte umfassen Ängste, Depressionen, Schlafprobleme, Stress, Schulprobleme, Trennungsberatung und Burnout. Sie bietet Psychotherapie für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, Paar- und Familientherapie, Gruppen, Beratung (Eltern-, Erziehungs-, Scheidungsberatung), Coaching und Supervision an. Die Praxis befindet sich in Hall in Tirol.

Leistungen

EinzelcoachingElternberatungGruppencoachingErziehungsberatungSupervision EinzelnSupervision in GruppenMediation, Konflikte, KommunikationBeratung bei Scheidung oder Trennung

Behandlungen

PaartherapieGruppentherapieFamilientherapiePsychotherapie Einzelgespräche mit ErwachsenenPsychotherapie Einzelgespräche mit Kindern und Jugendlichen

Erkrankungen

ÄngsteStressBurnoutTrennungDepressionSchulproblemeSchlafproblemeAngst, Zwang, Panik, PhobieLernschwierigkeiten, Lernstörungen

Google Bewertungen

5.0(1)
Caroline Menardivor 4 Jahren
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Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 30.09.2026, 09:23 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.