Schnelltermin
Mag. Siegfried Hausjell

Mag. Siegfried Hausjell

Klinischer Psychologe, Psychotherapeut (Verhaltenstherapie)
Sind Sie Mag. Siegfried Hausjell? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: move.atStand Okt. 2026

Mag. Siegfried Hausjell ist Klinischer Psychologe und Psychotherapeut mit über 50 Jahren Berufserfahrung. Seine Expertise umfasst Stressbewältigung, Burnout-Prävention, Traumatherapie, Depressionen und Ängste.

Diplome & Zertifikate

Achtsamkeitsbasierte PsychotherapieBiofeedbackEMDR-TraumatherapieSchematherapie

Leistungen

SupervisionUnternehmensberatungPsychotherapeutische Gruppe AchtsamkeitArbeitspsychologie und Führungskräfte-CoachingPsychotherapeutische Gruppe 'Aktiv gegen den Schmerz'

Erkrankungen

Psychotherapie bei Ängsten und DepressionenPsychotherapie bei Stress, Burnout, SchlafstörungenPsychotherapie bei Traumata und Persönlichkeitsstörungen
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 11:35 Uhr

Verwendete Quellen

  • move.atWebsite der Klinik · zuletzt geprüft am 14.07.2026

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.