Schnelltermin

Fabian Hausleithner, M.Sc.

Psychodrama und Kinder- und Jugendpsychotherapie
Sind Sie Fabian Hausleithner, M.Sc.? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: psychotherapie-hausleithner.atStand Okt. 2026

Fabian Hausleithner, geboren am 5. Dezember 1987, ist verheiratet und Vater von zwei Töchtern. Seit 2015 arbeitet er als Psychotherapeut in freier Praxis. Er hat ein Masterstudium in Psychotherapie absolviert und eine Zusatzausbildung in Psychodrama sowie eine Weiterbildung für Säuglings-, Kinder- und Jugendpsychotherapie. Fabian Hausleithner hat zudem eine Ausbildung zum therapeutischen Zauberer und war in der Kinder- und Jugendarbeit sowie in der Arbeit mit traumatisierten Kindern und Jugendlichen tätig. Seine therapeutische Arbeit ist geprägt von einer Kombination aus Psychodrama, therapeutischem Zaubern und systemischen Ansätzen.

Diplome & Zertifikate

Psychodrama (Fachspezifikum)Säuglings-, Kinder- und JugendpsychotherapieTherapeutisches Zaubern

Leistungen

PsychodramaPaartherapieElternberatungGruppentherapieTherapeutisches ZaubernSupervision und CoachingPsychotherapie für KinderPsychotherapie für ErwachsenePsychotherapie für JugendlichePsychotherapeutische Unterstützung bei Long-Covid
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.