Schnelltermin

Wenzel Havlovec

Sozialarbeit, Burschenarbeit
Sind Sie Wenzel Havlovec? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: vmg-steiermark.atStand Okt. 2026

Wenzel Havlovec ist Sozialarbeiter und arbeitet in der Männerberatung bei der telefonischen Erstberatung. Er leitet das Projekt 'Pornografiekompetenz als Beitrag zu gelingender Sexueller und Digitaler Bildung' und führt Burschen*workshops an Schulen, in Jugendzentren und Jugendeinrichtungen durch. Havlovec ist zudem an der Entwicklung neuer Konzepte und Angebote im Bereich Burschenarbeit beteiligt. Er hat langjährige Trainer-Erfahrung mit Jugendlichen im Sport und Berufserfahrung im Bereich der Familienentlastung und Jugendbetreuung. Zudem war er an diversen sozialen und kulturellen Projekten beteiligt.

Leistungen

Männerberatung, telefonische ErstberatungMitwirkung bei der Entwicklung neuer Konzepte und Angebote im Bereich BurschenarbeitDurchführung von Burschen*workshops an Schulen, in Jugendzentren und in JugendeinrichtungenProjektleitung 'Pornografiekompetenz als Beitrag zu gelingender Sexueller und Digitaler Bildung'
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.