Schnelltermin
Mag.a Andrea Hellmayr

Mag.a Andrea Hellmayr

Klinische und Gesundheitspsychologie
Sind Sie Mag.a Andrea Hellmayr? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: psychologie-hellmayr.atStand Okt. 2026

Mag.a Andrea Hellmayr ist Klinische und Gesundheitspsychologin sowie zertifizierte Notfallpsychologin und psychologische Krisenmanagerin. Sie absolvierte ihre Ausbildung an der Paris Lodron Universität Salzburg und ist bei der Sigmund Freud Privatuniversität zertifiziert. Ihre Praxis liegt in Haid und bietet psychologische Beratung, klinisch-psychologische Behandlung und Gesundheitspsychologie an. Sie unterstützt Klient:innen dabei, Wege aus Krisen zu finden und mehr Lebensqualität zu erreichen. Ihr Fokus liegt auf der Prävention und Unterstützung in schwierigen Lebenssituationen wie Trennung, Trauer, familiären oder beruflichen Konflikten sowie Stressmanagement.

Leistungen

BerufsberatungLebensberatungMobbingberatungKonfliktberatungStressmanagementEntspannungstechnikenEhe- bzw. Paarberatung

Behandlungen

Klinisch-psychologische Behandlung
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.