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Mag. Barbara Hellweger

Klinische Psychologie
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: praxis-hellweger.atStand Okt. 2026

Mag. Barbara Hellweger ist klinische Psychologin, Gesundheitspsychologin, Arbeits- und Organisationspsychologin sowie Unternehmensberaterin mit Schwerpunkt CSR/Soziale Nachhaltigkeit. Sie absolvierte das Studium der Psychologie in Innsbruck und verfügt über langjährige Berufserfahrung im Tourismus und Vertrieb, bevor sie sich auf die psychologische Diagnostik, Beratung und Behandlung im Einzel-, Paar- und Gruppensetting spezialisierte. Seit der Novellierung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes 2013 liegt ihr Fokus auf der Arbeits- und Organisationspsychologie, insbesondere der Evaluierung psychischer Belastungen, betrieblicher Gesundheitsförderung und der Stärkung von Resilienz. Gemeinsam mit Mag. Christoph Rohrmoser entwickelte sie das OMEGA-Verfahren zur Beurteilung von Arbeitsbedingungen weiter. Sie bietet klinisch-psychologische Behandlung (seit 2024 Kassenleistung mit Kostenzuschuss), ADHS-Abklärung sowie psychologische Unterstützung für Unternehmen an.

Leistungen

AD(H)S AbklärungPsychologische BeratungOrganisationsentwicklungBetriebliche GesundheitsförderungKlinisch-psychologische BehandlungKlinisch-psychologische DiagnostikOMEGA Verfahren zur ArbeitsanalyseUnternehmensberatung (CSR, soziale Nachhaltigkeit)Gesundheitspsychologische Prävention und ResilienzförderungPsychologische Unterstützung für Mitarbeitende von UnternehmenArbeitspsychologie (Evaluierung psychischer Belastungen nach ASchG)Coaching und Begleitung bei Überlastung, Konflikten, Ängsten, Sucht
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.