Schnelltermin
Violetta Herunter

Violetta Herunter

Physiotherapie
Sind Sie Violetta Herunter? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: physioteam-sportklinik.atStand Juli 2026

Violetta Herunter ist freiberufliche Physiotherapeutin. Sie studierte an der Fontys University of Applied Sciences in den Niederlanden (2013-2017) und absolvierte den Health Coach (IIN, 2016-2017). Sie war von 2017 bis 2023 angestellte Physiotherapeutin in einem privaten Ambulatorium und seit 2019 freiberuflich tätig. Sie absolviert eine Osteopathieausbildung (WSO) seit 2019 und einen Master in Sportphysiotherapie an der Paris-Lodron-Universität Salzburg seit 2020. Seit August 2023 ist sie freiberuflich in der Sportklinik tätig. Ihre Fortbildungen umfassen Kinesiotaping, Fasziendistorsionsmodell nach Typaldos (FDM) und Osteopathie.

Leistungen

Osteopathie

Behandlungen

KinesiotapingFasziendistorsionsmodell nach Typaldos
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 15.07.2026, 12:01 Uhr

Verwendete Quellen

  • physioteam-sportklinik.atWebsite der Klinik · zuletzt geprüft am 15.07.2026
  • AppointmedOnline-Terminbuchung · Verfügbarkeit zuletzt geprüft am 02.11.2026

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.