Schnelltermin

Karin Heschl

Physiotherapie
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: physiotherapie-olbendorf.atStand Okt. 2026

Karin Heschl ist seit 2010 als Physiotherapeutin tätig und betreibt seit 2021 ihre eigene Praxis in Olbendorf. Sie absolvierte die Matura am BG/BRG Oberschützen und studierte Physiotherapie in Jormannsdorf. Ihr Fokus liegt auf orthopädischen und unfallchirurgischen Beschwerden sowie der Behandlung akuter und chronischer Schmerzen. Durch zahlreiche Fortbildungen bietet sie gezielte und fundierte Therapien an, darunter das Fasziendistorsionsmodell nach Typaldos, manuelle Therapie nach Mulligan und spezifische Behandlungen wie CMD-Therapie, Narbenentstörung sowie Therapien für Schwindel, Tinnitus und Migräne. Mit ganzheitlichen und individuellen Ansätzen unterstützt sie ihre Patient:innen auf ihrem Weg zur Gesundheit.

Leistungen

SchmerzlinderungPrävention von VerletzungenIndividuelle TherapieansätzeVerbesserung der Beweglichkeit

Behandlungen

NarbenentstörungOhrakupunktmassageManuelle Therapie nach MulliganFasziendistorsionsmodell nach TypaldosTherapie von Cranuomandibulärer Dysfunktion (CMD)Therapie von Schwindel, Tinnitus und Kopfschmerzen/Migräne

Google Bewertungen

5.0(1)

KI-Zusammenfassung

Die Bewertung hebt die freundliche und herzliche Betreuung hervor. Die Therapeutin erklärte die Ursache der Schmerzen anschaulich an einem Modell und gab alltagstaugliche Übungen. Nach acht Einheiten war der Patient schmerzfrei. Wartezeiten werden nicht erwähnt.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

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Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.