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Dr. med. univ. Kathrin Hettegger

Allgemeinmedizin
Kassenarzt: Alle KassenEnglisch
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Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: dr-kathrin-hettegger.atStand Okt. 2026

Dr. med. univ. Kathrin Hettegger betreibt eine Ordination für Allgemeinmedizin in Salzburg. Die Praxis bietet unter anderem Vorsorgeuntersuchungen, Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen, Labordiagnostik, Infusionstherapie, EKG, Spirometrie, Neuraltherapie, Impfungen und Führerscheinuntersuchungen an. Die Ordination akzeptiert alle Kassen und Privatpatienten. Die Ordination ist nicht barrierefrei.

Leistungen

ImpfungenNeuraltherapieLabordiagnostikEKG & SpirometrieInfusionstherapieAtteste/BestätigungenFührerscheinuntersuchungVorsorge-/GesundenuntersuchungMutter-Kind-Pass-UntersuchungenErweiterte VorsorgeuntersuchungenErstellung einer beachtlichen Patientenverfügung

Google Bewertungen

4.6(38)

KI-Zusammenfassung

Die Rückmeldungen zeichnen ein überwiegend sehr positives Bild: Die Ordination wird als schön und modern beschrieben, das Empfangspersonal durchgehend als freundlich und hilfsbereit gelobt. Frau Dr. Hettegger wird fachliche Kompetenz und ein geduldiger, zugewandter Umgang zugeschrieben – sie nimmt sich Zeit und geht auf Anliegen ernsthaft ein. Vereinzelt kritisch äußert sich eine Patientin, die sich mit einer allergischen Reaktion nicht ernst genommen und unzureichend behandelt fühlte.

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Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.