Schnelltermin
Sandra Hilbert

Sandra Hilbert

Kinder- und Jugendheilkunde
Kassenarzt: Alle Kassen
Sind Sie Sandra Hilbert? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: fuchsthal.atStand Okt. 2026

Sandra Hilbert ist Fachärztin für Kinder- und Jugendheilkunde. Nach dem Gymnasium und der Ausbildung zur Diätologin studierte sie Humanmedizin an der Universität Wien (2007–2014) mit Famulaturen in Berlin, Hamburg und Bangkok. Die Turnusärztin absolvierte sie in der Klinik Donaustadt (2014–2017) und die Facharztausbildung in Kinder- und Jugendheilkunde in den Kliniken Landstraße und Floridsdorf (2017–2022). Seit 2022 ist sie Fachärztin in der Klinik Floridsdorf und seit 2025 mehrmals pro Monat in der Ordination Fuchsthal Kindermedizin tätig.

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

  • fuchsthal.atWebsite der Klinik · zuletzt geprüft am 08.07.2026

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.