Schnelltermin

Peter Hipfl, BSc

Integrative Psychotherapie
Sind Sie Peter Hipfl, BSc? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: psychotherapie-hipfl.atStand Okt. 2026

Peter Hipfl, BSc, ist Psychotherapeut mit einem Fokus auf Integrative Psychotherapie. Er verbindet tiefenpsychologische, psychodramatische, gestalt- und verhaltenstherapeutische Methoden und arbeitet nach einem bio-psycho-sozio-ökologischen Menschenbild. Hipfl bietet Einzel-, Gruppen-, Paar- und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie an. Seine Arbeitsweise ist ressourcenorientiert und zielt darauf ab, persönliches Wachstum und grundlegende Veränderungen zu fördern. Er hat Erfahrung in der Emotionsfokussierten Paartherapie und arbeitet mit kreativen Methoden wie Schreiben, Malen, Musik und Bewegungsübungen. Seit 2022 absolviert er das Fachspezifikum für Integrative Therapie und ist seit 2024 in Ausbildung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie.

Diplome & Zertifikate

Ausbildung für Kinder- und JugendlichenpsychotherapieBScFachspezifikum für Integrative Therapie

Leistungen

BeratungPaartherapieGruppentherapieIntegrative TherapiePsychotherapie mit ErwachsenenPsychotherapie mit Kindern und Jugendlichen

Behandlungen

Emotionsfokussierte Paartherapie (EFT)Kreativmethoden (Schreiben, Malen, Musik, Bewegungs- und Entspannungstechniken)
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.