Schnelltermin

Dr. med. univ. Alexander Hirtenfelder

Allgemeinmedizin
Sind Sie Dr. med. univ. Alexander Hirtenfelder? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: m1-beauty.atStand Okt. 2026

Dr. med. univ. Alexander Hirtenfelder ist Arzt im Bereich Ästhetische Medizin. Er schloss sein Studium der Humanmedizin an der Medizinischen Universität Graz ab und absolvierte eine Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin mit Verleihung des Ius Practicandi. Er verfügt über Fort- und Weiterbildungen im In- und Ausland sowie Zertifikate für ästhetische Injektionsbehandlungen. Er ist Mitglied des Vereins für Plastische Chirurgie (VfpC) und besitzt DFP-Diplom sowie ÖAK-Diplome für Notfallmedizin, Arbeitsmedizin und Kur-, Präventivmedizin und Wellness.

Diplome & Zertifikate

DFP-DiplomMitglied des Vereins für Plastische Chirurgie (VfpC)ÖAK-Diplom für ArbeitsmedizinÖAK-Diplom für Kur-, Präventivmedizin und WellnessÖAK-Diplom für Notfallmedizin
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

  • m1-beauty.atWebsite der Klinik · zuletzt geprüft am 16.07.2026

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.