Schnelltermin
Dr. Lisa Höfler

Dr. Lisa Höfler

Allgemeinmedizin
KassenarztEnglischSpanisch
Sind Sie Dr. Lisa Höfler? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: lendarztpraxis.atStand Okt. 2026

Dr. Lisa Höfler ist eine leidenschaftliche Allgemeinmedizinerin, die den Menschen in seiner Gesamtheit wahrnimmt und Gesundheit stärken möchte. Sie arbeitet nach dem biopsychosozialen Modell, wobei neben biologischen Faktoren auch psychische und soziale Aspekte in die Behandlung einfließen. Dr. Höfler verfügt über Zusatzqualifikationen wie das Notarztdiplom, ein Diplom für Sportmedizin, ein Diplom für Psychosoziale Medizin und ein Zertifikat für chronische Wundversorgung sowie Reisemedizin.

Diplome & Zertifikate

Diplom für Psychosoziale MedizinDiplom für SportmedizinNotarztdiplomZertifikat ReisemedizinZertifikat chronische Wundversorgung

Leistungen

WundmanagementApparative DiagnostikPhysikalische TherapieVorsorgeuntersuchungenAllgemeinmedizinische Betreuung
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 19.10.2026, 10:48 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.