Schnelltermin

Dr. Birgit Hofmann-Bichler PM.ME.

Allgemeinmedizin
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Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: radiologie-hofmann.atStand Juli 2026

Dr. Birgit Hofmann-Bichler ist Ärztin für Allgemeinmedizin und Teil des Teams der Radiologie am Schillerpark in Linz. Sie unterstützt die Ordination durch ihre medizinische Expertise und ist in der Betreuung der Patienten eingebunden. Dr. Hofmann-Bichler ist für die ordnungsgemäße Abwicklung der Untersuchungen und Beratung der Patienten zuständig.

Leistungen

Vorsorgeuntersuchungen und GesundheitschecksAllgemeinmedizinische Diagnostik und BetreuungAbklärung von Beschwerden und chronischen Erkrankungen

Google Bewertungen

3.4(92)

KI-Zusammenfassung

Die Rückmeldungen zeichnen ein gemischtes Bild: Mehrere Patienten und Patientinnen heben freundliches Personal, kurze Wartezeiten und eine kompetente, fürsorgliche Behandlung hervor, wobei Befunde teils sehr rasch vorlagen. Vereinzelt wird jedoch von unfreundlichem oder brüskem Auftreten des Arztes sowie von Unstimmigkeiten bei Terminvergabe und Abrechnung berichtet, in einem Fall blieb eine Untersuchung unerledigt. Insgesamt überwiegt die positive Stimmung; die Kritik richtet sich vor allem gegen die Kommunikation und den Umgang mit Terminen.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 10.07.2026, 07:22 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.