Schnelltermin

Dr. Michael Hoi

Allgemeinmedizin
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Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: schmerz-therapie.comStand Juli 2026

Dr. Michael Hoi verbindet westliche Schulmedizin mit traditioneller chinesischer Medizin (TCM) für eine ganzheitliche Betreuung. Sein Behandlungskonzept basiert auf der Überzeugung, dass die Kombination beider Medizinformen den besten Ansatz bietet. Er bietet umfassende hausärztliche Betreuung mit modernen diagnostischen Verfahren und ergänzt dies durch TCM, Akupunktur und individuelle Ernährungsberatung. Besonders spezialisiert ist er auf die ganzheitliche Schmerztherapie, die westliche und traditionelle Methoden vereint. Seine Philosophie zielt darauf ab, Körper und Geist in Harmonie zu bringen, indem er sowohl körperliche als auch geistige Aspekte der Gesundheit berücksichtigt.

Leistungen

AkupunkturKräutertherapieSchmerztherapieAllgemeinmedizinErnährungsberatungSchwangerenberatungGesundenuntersuchungFührerscheinuntersuchungNarkosetauglichkeitsuntersuchungenTraditionell Chinesische Medizin (TCM)

Google Bewertungen

4.8(54)

KI-Zusammenfassung

Die Rückmeldungen sind überwiegend positiv und heben einen ruhigen, zuhörenden und fachlich kompetenten Arzt hervor, der sich Zeit nimmt und auch bei chronischen Beschwerden unterstützt. Das Team wird als freundlich und bemüht beschrieben, und die Praxis wird empfohlen. Konkrete Angaben zu Wartezeiten finden sich in den Bewertungen nicht, lediglich allgemeine Hinweise auf eine hohe Auslastung.

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Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 10.07.2026, 09:21 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.