Schnelltermin

Stephanie Holweg

Fußpflege
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: sunniva-fusspflege.atStand Okt. 2026

Stephanie Holweg ist die Inhaberin und Fachkraft des SUNNIVA Fußpflegestudios in Graz. Sie bietet eine umfassende podologische und kosmetische Fußpflege sowie Handpflege an. Mit langjähriger Erfahrung und modernster Ausstattung behandelt sie individuelle Fußprobleme, wie eingewachsene Nägel, Nagelprothetik, Hornhautentfernung und Pilzbehandlungen. Besonders hervorzuheben ist ihre spezialisierte Betreuung von Diabetikern und Menschen mit Fußfehlstellungen. Holweg arbeitet mit höchsten Hygienestandards und sorgt für eine diskrete, professionelle Atmosphäre in ihrer Praxis. Ihr Fokus liegt auf der Kombination aus medizinischer Kompetenz und Wohlfühlatmosphäre, um den individuellen Bedürfnissen ihrer Kunden gerecht zu werden.

Leistungen

ManiküreNagelprothetikPilzbehandlungKleine ManikürePeeling & MassageHornhaut entfernenNagelkorrekturspangekosmetische FußpflegeLackieren mit GellackHühneraugen Entfernungpodologische FußpflegeLackieren mit Nagellack

Erkrankungen

eingewachsene Nägel

Google Bewertungen

5.0(14)

KI-Zusammenfassung

In den Bewertungen werden eine schnelle Terminvergabe und kurze Wartezeiten sowie eine freundliche, herzliche Aufnahme betont. Die Behandlung wird als professionell, behutsam und häufig schmerzfrei beschrieben, wobei individuell auf die Anliegen eingegangen wird. Auch das gepflegte Studio und die angenehme Atmosphäre werden positiv erwähnt.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.