Schnelltermin
Dr. Marlies Holzmann

Dr. Marlies Holzmann

Orale Chirurgie
Sind Sie Dr. Marlies Holzmann? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: zahnerhaltung.wienStand Okt. 2026

Dr. Marlies Holzmann ist eine erfahrene Zahnärztin mit Schwerpunkt auf oraler Chirurgie und ästhetisch-restaurativer Zahnheilkunde. Seit 2021 arbeitet sie als Konsiliarärztin in der Ordination Holly & Klimscha und bietet umfassende Behandlungen von Zahntraumata bis hin zu chirurgischen Eingriffen. Ihre Expertise umfasst auch die Behandlung von Zahnverletzungen und die Wiederherstellung von Zahnstrukturen. Holzmann setzt auf moderne Techniken und eine individuelle Betreuung ihrer Patient:innen.

Behandlungen

Orale ChirurgieZahntrauma-BehandlungÄsthetisch-restaurative Zahnheilkunde
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.