Schnelltermin

Sabine Horak

Fußpflege
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: fusspflege-sabine.comStand Okt. 2026

Sabine Horak ist die Inhaberin und Fachkraft für Fußpflege bei Mobile Fußpflege Sabine. Sie bietet professionelle medizinische und kosmetische Fußpflege sowie Massagen an. Ihr Fokus liegt auf der Gesundung und Verschönerung der Füße. Sabine Horak arbeitet mit modernster Technik und legt Wert auf eine hygienische Umgebung. Sie kooperiert mit Dermatologen und Orthopäden, um individuelle Behandlungspläne zu erstellen. Ihr Team unterstützt Patienten dabei, ihre Füße langfristig gesund und attraktiv zu halten.

Leistungen

FußmaskeBeinmassageAroma-FußbadKräuterfußbadNagelkorrekturFrench LackierenParaffinbehandlungEntspannungsmassageEntfernen der HornhautEntfernen von SchwielenBeseitigung von HühneraugenSchneiden und Feilen der NägelSchonende Entfernung der NagelhautEntfernen von eingewachsenen NägelnBearbeitung mit Fräsertechnik bei PilznägelSchneiden und Feilen der Nägel plus Nagellack

Google Bewertungen

5.0(1)

KI-Zusammenfassung

Die einzige vorliegende Bewertung nennt die Praxis professionell und sehr nett. Aussagen zur Wartezeit fehlen. Die fachliche Kompetenz wird durch den Begriff 'professionell' implizit bestätigt.

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Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.