Schnelltermin

Julia Hörmann-Pflock

Ergotherapie und Kinesiologie
Sind Sie Julia Hörmann-Pflock? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: kinesio-ergo.atStand Okt. 2026

Julia Hörmann-Pflock ist seit 2001 als diplomierte Ergotherapeutin und seit 2012 als Kinesiologin tätig. Sie verbindet die Schulmedizin mit einem ganzheitlichen Ansatz, der ihr durch die Kinesiologie ermöglicht wurde. Ihre Schwerpunkte liegen in der Behandlung von orthopädischen, neurologischen und rheumatologischen Erkrankungen der oberen Extremitäten. Sie bietet individuelle Therapien wie Kinesiologie zur Auflösung innerer Blockaden, Ergotherapie zur Verbesserung der Beweglichkeit und Funktionalität, Juina als ganzheitliche manuelle Therapie, Wirbelsäulenausrichtung zur Stressreduktion, KONA zur Entlastung von Kopf und Nacken, Microkinesitherapie zur Harmonisierung des Nervensystems und Aurachirurgie zur Stärkung des energetischen Feldes. Ihr Ziel ist es, Menschen zu begleiten und ihnen durch ganzheitliche Unterstützung zu mehr innerer Balance und Selbstregulation zu verhelfen.

Leistungen

HilfsmittelberatungErgonomische Beratung

Behandlungen

SchmerzreduktionGelenksbeweglichkeitWirbelsäulenausrichtungFeinmotorik und StabilitätVerbesserung der MuskelkraftNarbenbehandlung und -entstörungKONA (Kopf- und Nackenentlastung)Juina (Chiropraktik und Akupressur)Aurachirurgie zur Stärkung des energetischen FeldesKinesiologie zur Behandlung stressbedingter BlockadenMicrokinesitherapie zur Harmonisierung des NervensystemsErgotherapie für Orthopädie, Neurologie und Rheumatologie
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.