Schnelltermin
Iris Hosp, MSc

Iris Hosp, MSc

Sportphysiotherapie
Sind Sie Iris Hosp, MSc? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: sportpraxis-salzburg.atStand Okt. 2026

Iris Hosp, MSc, ist eine erfahrene Sportphysiotherapeutin mit einem Masterabschluss in Sportphysiotherapie. Sie war Betreuerin des ÖSV Damenskisprung Nationalteams und bietet individuelle Therapien und Trainingspläne zur Rehabilitation nach Verletzungen und zur Verletzungsprävention. Iris hat Zusatzausbildungen in Präventiver Rückenschule, Mulligan-Therapie und Faszienbehandlungen.

Diplome & Zertifikate

MSc SportphysiotherapieMulligan (manuelle Therapie)Präventive Rückenschule für Erwachsene und Kinder

Leistungen

OhrakupunkturKlassische MassageFaszienbehandlungenSportphysiotherapieVerletzungspräventionManuelle LymphdrainagePräventive RückenschuleKinesio- und LeukotapingNachbehandlungen nach OperationenBehandlungen bei akuten und chronischen SchmerzzuständenLeistungsoptimierung – sportartspezifische TrainingstherapieRehabilitation und Therapie von Überlastungsschäden und Verletzungen
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 11:35 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.