Schnelltermin

Ulrike Icha

Ganzheitliche Gesundheitsbegleitung
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: phoenixhealing.atStand Okt. 2026

Ulrike Icha ist eine erfahrene Gesundheitsbegleiterin mit über 15 Jahren Praxis in Wien. Sie verbindet verschiedene ganzheitliche Methoden wie Dunkelfeldmikroskopie, Traditionelle Chinesische Medizin, Kinesiologie und Ortho-Bionomy, um individuelle Lösungen für mehr Ausgeglichenheit, Klarheit und innere Stabilität zu fördern. Ihre Arbeit basiert auf der Idee, die eigene Wahrnehmung zu vertiefen und neue Perspektiven zu gewinnen. Ulrike Icha war unter anderem als Trainerin für Kinder- und Frauenselbstverteidigung tätig und bietet heute Einzeltermine, Ausbildungen und Workshops an. Sie ist zertifiziert in Dunkelfeldmikroskopie, TCM, Ortho-Bionomy und Lebensberatung sowie Mitglied in verschiedenen Fachgesellschaften.

Diplome & Zertifikate

Dunkelfeldmikroskopie nach Prof. Dr. EnderleinLebens- und SozialberatungOrtho-Bionomy-PractitionerSchock- und Traumaarbeit nach Peter A. LevineTCM-Ausbildung bei Prof. Dr. ZHONG Haiying

Leistungen

Ortho-BionomyLebens- und SozialberatungDunkelfeldmikroskopie-REFRESHERDunkelfeldmikroskopie-AusbildungenDunkelfeldmikroskopie-Kompakt-KursDunkelfeldmikroskopie-EinzeltermineNichtlineare Systemanalyse (NLS, Bioresonanz)Kinesiologische Balance (Three in One Concepts)Workshop zur Vertiefung der Dunkelfeldmikroskopie
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.