Schnelltermin
Mag.ª Gabriele Jaksch

Mag.ª Gabriele Jaksch

Physiotherapie
Sind Sie Mag.ª Gabriele Jaksch? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: teamtherapie.atStand Juli 2026

Mag.ª Gabriele Jaksch ist Physiotherapeutin mit Spezialgebieten in Orthopädie, Unfallchirurgie und Neurochirurgie. Sie absolvierte Ausbildungen in Manueller Therapie nach Kaltenborn/Evjenth, Nervenmobilisation, Lymphdrainage, Fußreflexzonentherapie, Kinesiotape, Perfetti und Physiotherapie am AKH Wien. Sie studierte Pädagogik sowie Sonder- und Heilpädagogik an der Universität Wien. Sie war pädagogische Mitarbeiterin am FH-Diplomstudiengang Militärische Führung und ist seit 2006 Präsidentin aller gehobenen medizinisch-technischen Dienste Österreichs.

Leistungen

PerfettiKinesiotapeLymphdrainageManuelle TherapieNervenmobilisationFußreflexzonentherapie
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 14.07.2026, 20:51 Uhr

Verwendete Quellen

  • teamtherapie.atWebsite der Klinik · zuletzt geprüft am 14.07.2026
  • oepgk.atÖffentliches Ärzteverzeichnis · zuletzt geprüft am 14.07.2026

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.