Schnelltermin

Ing. Martina Jelinek

Physiotherapie
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: physiotherapie-mauerbach.atStand Okt. 2026

Ing. Martina Jelinek ist Physiotherapeutin mit langjähriger Erfahrung. Sie bietet individuelle Therapiekonzepte und moderne Behandlungsmethoden an, um Beweglichkeit zu verbessern, Schmerzen zu lindern und die Lebensqualität ihrer Patienten nachhaltig zu steigern. Ihre Schwerpunkte liegen auf der Behandlung akuter Beschwerden sowie präventiven Maßnahmen. Sie arbeitet mit modernster Technik wie Ultraschallbehandlung und Low-Level Lasertherapie. Hausbesuche in Mauerbach und Umgebung sind ebenfalls möglich.

Leistungen

LymphdrainageKinesio-TapingManuelle TherapieCranio-Sacral-Therapieklassische PhysiotherapieHausbesuche in Mauerbach und UmgebungPhysiotherapie zur Schmerzlinderung, Rehabilitation und Beweglichkeitsverbesserung

Behandlungen

UltraschallbehandlungLow-Level LasertherapieRehabilitation nach Operationen oder Verletzungen

Google Bewertungen

5.0(3)

KI-Zusammenfassung

Die Bewertungen heben die einfühlsame und kompetente Behandlung durch Sarah Prehsler hervor, die sich viel Zeit für Gespräche nimmt. Die Patienten fühlen sich gut aufgehoben und berichten von positiven Effekten auf Körper und Geist. Wartezeiten werden nicht erwähnt.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.