Schnelltermin
Dr. med. dent. Julian Jender

Dr. med. dent. Julian Jender

Ästhetische Zahnmedizin
Kassenarzt: Alle Kassen
Sind Sie Dr. med. dent. Julian Jender? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: zahnmedizinpraterstrasse.atStand Okt. 2026

Dr. Julian Jender ist Zahnarzt mit Leidenschaft für konservierende Zahnheilkunde, ästhetische Zahnmedizin und Implantat-Prothetik. Er bildet sich laufend fort, unter anderem im Curriculum Sportzahnmedizin, und hat Fortbildungsdiplome in Implantologie und Kieferorthopädie. Seine Philosophie ist es, den Menschen als Ganzes zu sehen und Vertrauen durch Offenheit und Einfühlungsvermögen aufzubauen.

Diplome & Zertifikate

Fortbildungsdiplom ImplantologieFortbildungsdiplom Kieferorthopädie

Leistungen

Ästhetische ZahnmedizinKonservierende Zahnheilkunde

Behandlungen

Implantat-Prothetik
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.