Schnelltermin
Wolfgang Kaiser

Wolfgang Kaiser

Physiotherapie
Sind Sie Wolfgang Kaiser? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: balance-physio.atStand Juli 2026

Wolfgang Kaiser ist Physiotherapeut und Gründer der Physiotherapie Balance. Er absolvierte seine Ausbildung am AZW Innsbruck (1991-1994) und war anschließend in der Tagesklinik Kitzbühel tätig, bevor er 2001 die Praxisgemeinschaft gründete. Seine Schwerpunkte umfassen Sportphysiotherapie, Behandlung nach Unfällen und Operationen, konservative und postoperative Wirbelsäulenrehabilitation, therapeutisches Klettern, neurophysiologische Behandlungen und MBT (Muskel-Bindegewebs-Technik). Er betreut seit über 10 Jahren die Spieler des FC Eurotours Kitzbühel und leitet diverse Gruppenkurse.

Leistungen

Sportphysiotherapie

Behandlungen

MBTWirbelsäulenrehaTherapeutisches KletternNeurophysiologische BehandlungenBehandlung nach Unfällen und Operationen
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 15.07.2026, 20:57 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.