Schnelltermin

Margit Kaltenbrunner

Physiotherapie
Sind Sie Margit Kaltenbrunner? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: physio-kaltenbrunner.atStand Okt. 2026

Margit Kaltenbrunner, gebürtige Wieselburgerin, ist seit über 20 Jahren als Physiotherapeutin tätig. Nach ihrer Ausbildung am AKH Wien führt sie seit 2001 eine eigene Praxis in Wieselburg. Sie bietet Therapien für immobile Patienten auch als Hausbesuche im Umkreis von 10 Kilometern an. Ihre Arbeit stützt sich auf fundierte Ausbildung, langjährige Erfahrung und zahlreiche Spezialausbildungen. Sie behandelt Patienten mit neurologischen und orthopädischen Problemen, darunter Hemiplegie, Bandscheibenvorfälle, Schlaganfälle und Multiple Sklerose. Ihr Ansatz umfasst Bobath-Konzept, Maitland-Manuelle Therapie, Craniosacrale Therapie und Spiraldynamik. Besonders wichtig ist ihr eine ganzheitliche Betrachtung und eine vertrauensvolle Beziehung zu ihren Patienten.

Behandlungen

Nachbehandlung von orthopädischen Operationen

Erkrankungen

TinnitusArthrosenSkoliosenKopfschmerzenSchlaganfälleTennisellbogenCerebralparesenRückenschmerzenMultiple SkleroseBandscheibenvorfall

Google Bewertungen

4.0(4)
Sylvia Punzvor 7 Jahren
Claudia Langthalervor 8 Jahren
Sylvia Punzvor 9 Jahren
Sophie Reiterlehnervor 10 Jahren
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.