Schnelltermin
MR Dr. med.univ. Martin Kellerer

MR Dr. med.univ. Martin Kellerer

Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
Kassenarzt: Alle Kassen
Sind Sie MR Dr. med.univ. Martin Kellerer? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: zahnarzt-kellerer.atStand Okt. 2026

MR Dr. med.univ. Martin Kellerer ist seit vierter Generation Inhaber der Zahnarztpraxis Kellerer. Er ist Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und setzt auf moderne digitale Techniken wie Intraoralscanner und digitale Röntgenaufnahmen. Die Praxis ist seit 1928 in Neulengbach ansässig und legt Wert auf eine patientenfreundliche Atmosphäre sowie umweltfreundliche Praxismethoden. Dr. Kellerer arbeitet eng mit seinen Juniorpartnern zusammen und bietet ein breites Spektrum an zahnärztlichen Leistungen an.

Leistungen

ProphylaxeImplantologieÄsthetische ZahnheilkundeKonservierende ZahnheilkundeDigitale Abformung mittels IntraoralscannerDokumentation des Status quo eines Gebisses mittels Intraoralscanner

Behandlungen

In-Office Bleaching (Zahnaufhellung)Parodontalbehandlungen (Parodontitistherapie)Abnehmbare prothetische Restaurationen (Teil- und Totalprothesen)Festsitzende prothetische Restaurationen (Inlays, Kronen, Brücken)Implantatprothetik (Kronen, Brücken bzw. zur Prothesenverankerung)Oralchirurgische Eingriffe (Weisheitszahnentfernung, Wurzelspitzenresektion)
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.