Schnelltermin
Marie Kohlhuber MSc

Marie Kohlhuber MSc

Klinische Psychologie
Sind Sie Marie Kohlhuber MSc? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Leistungen

BasisdiagnostikSchuleignungsdiagnostikLernpsychologische DiagnostikNeuropsychologische DiagnostikKlinisch psychologische DiagnostikKlinisch-psychologische DiagnostikEntwicklungspsychologische DiagnostikTeilleistungstraining (Lese- und Rechtschreibtraining, Grammatiktraining, Zahlen- und Rechentraining, Wahrnehmungstraining)Gesundheitspsychologische Behandlung (Entspannungstraining, Prävention, Entwicklungsförderung, Emotionsverarbeitungsstrategien)Neuropsychologisches Training (Konzentrationstraining, Achtsamkeits- und Aufmerksamkeitstraining, Gedächtnistraining, Förderung der Exekutiven Funktionen)Klinisch-psychologische Behandlung (Training bei Aufmerksamkeitsproblemen, Interventionen bei Verhaltensauffälligkeiten und emotionalen Problemen, Behandlung bei Ängsten, Training zur Steigerung des Selbstwerts bzw. der sozialen Kompetenz)
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 11:35 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.