Schnelltermin
Isabella Koller, MSc

Isabella Koller, MSc

Physiotherapie
Sind Sie Isabella Koller, MSc? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: gesundheit-therapie.atStand Okt. 2026

Isabella Koller ist Physiotherapeutin und Sportphysiotherapeutin mit Spezialisierung auf Hüfte und Schulter. Sie hat zahlreiche Fortbildungen im Bereich Schulter- und Hüftrehabilitation nach Arthroskopie und Endoprothetik absolviert. Ihre Zusatzqualifikationen umfassen Manuelle Therapie nach Maitland, ein Masterstudium in Klinischer Psycho Neuro Immunologie, Referententätigkeiten im österreichischen Schulterteam und der Sportunion, BSPA Schwimminstruktorin und Aerial Silk Teacher. Sie liebt es, Menschen das faszinierende Zusammenspiel im Körper näher zu bringen.

Diplome & Zertifikate

MSc Klinische Psycho Neuro Immunologie

Behandlungen

Manuelle TherapieHüftrehabilitationSchulterrehabilitation
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

  • gesundheit-therapie.atWebsite der Klinik · zuletzt geprüft am 14.07.2026
  • SynaptosOnline-Terminbuchung · Verfügbarkeit zuletzt geprüft am 01.11.2026

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.