Schnelltermin
Magdalena König, BSc.

Magdalena König, BSc.

Physiotherapie
Sind Sie Magdalena König, BSc.? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: therapie-linz.atStand Juli 2026

Magdalena König ist Physiotherapeutin mit Schwerpunkt auf Orthopädie, Kinderorthopädie und Skoliose. Sie bietet spezielle Therapien für Wirbelsäulen-Beschwerden und Schwindel an. Ihre Ausbildung an der FH Joanneum Graz und ihre Erfahrung im Klinikum Wels-Grieskirchen sowie Hausbesuchen unterstreichen ihre Expertise. Seit 2018 ist sie im Therapiezentrum Blumau tätig und hat zahlreiche Fortbildungen absolviert, darunter die dreidimensionale Skoliose-Therapie nach Katharina Schroth.

Diplome & Zertifikate

Dreidimensionale Skoliose-Therapie nach Katharina Schroth (geprüft)

Leistungen

SchwindeltherapieSkoliose-TherapieOrthopädische und Kinderorthopädische Physiotherapie
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 14.07.2026, 19:11 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.