Schnelltermin
DDr. Klaus Kotschy

DDr. Klaus Kotschy

Mikroskop-Zahnheilkunde
Sind Sie DDr. Klaus Kotschy? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: mikroskopzahnarzt.atStand Okt. 2026

DDr. Klaus Kotschy ist der Gründer der Ordination für Mikroskop-Zahnheilkunde. Er hat eine eigene Technik für Kunststoff-Füllungen entwickelt (ko-composite technique) und gibt 10 Jahre Garantie auf seine mikroskopbasierten Behandlungen. Die Ordination wuchs von drei Patienten auf über 3000 Patienten.

Diplome & Zertifikate

10 Jahre Garantie auf Füllungen, Veneers, Kronen und Brücken

Leistungen

KinderzahnheilkundeMikroskop-Zahnheilkunde

Behandlungen

VeneersBleachingOralchirurgieTitanimplantateKeramikimplantateVollkeramikkronenWurzelbehandlungenKunststoff-Füllungen
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 11:35 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.