Schnelltermin

Dr. Martin Kraft

Ästhetische Medizin
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: drmartinkraft.atStand Okt. 2026

Dr. Martin Kraft ist ein spezialisierter Arzt für ästhetische Medizin und Hautbildverbesserung. Er betont Natürlichkeit und individuelle Betreuung, wobei er moderne, minimalinvasive Methoden und hochwertige Materialien einsetzt. Dr. Kraft ist Wahlarzt aller Kassen und nimmt sich Zeit für ausführliche Beratungsgespräche. Seine Behandlungen zielen darauf ab, die natürliche Ausstrahlung der Patienten zu unterstreichen und harmonische, natürliche Ergebnisse zu erzielen. Er arbeitet mit einem Team, das auf Präzision und Transparenz setzt.

Behandlungen

FettwegspritzePRP-BehandlungLippen AufspritzenVitamin-C Infusion

Google Bewertungen

4.6(26)

KI-Zusammenfassung

Die Rückmeldungen fallen überwiegend sehr positiv aus: Besonders hervorgehoben werden die Freundlichkeit und Kompetenz des Teams sowie eine individuelle Beratung, bei der man sich gut aufgehoben fühlt. Auch die schnelle Terminvergabe und die angenehme Atmosphäre werden lobend erwähnt. Kritik an langen Wartezeiten oder an der fachlichen Betreuung findet sich in den Bewertungen nicht.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.