Schnelltermin
OA Dr. Benjamin Kraler

OA Dr. Benjamin Kraler

Orthopädie und Traumatologie
EnglischItalienisch
Sind Sie OA Dr. Benjamin Kraler? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: kinderarzt-nest.atStand Okt. 2026

Dr. Benjamin Kraler ist Facharzt für Orthopädie und Traumatologie mit Spezialisierung auf Kinderorthopädie. Er ist Oberarzt an der Abteilung für Kinderorthopädie und Fußchirurgie im Orthopädischen Spital Speising. Seine Ausbildung absolvierte er in der Schweiz im Kanton Bern und am Universitäts-Kinderspital in Basel, wo er als Oberarzt tätig war. Nach fast 10 Jahren in der Schweiz kehrte er nach Österreich zurück. Er ist Mitglied mehrerer europäischer Fachgesellschaften. Im NEST 13 bietet er orthopädische Beurteilung bei angeborenen und erworbenen Problemen des Bewegungsapparates bei Kindern und Jugendlichen an. Operative Maßnahmen führt er am Orthopädischen Spital Speising durch.

Leistungen

NeuroorthopädieAllgemeine KinderorthopädieBewegungsanalyse im Ganglabor

Erkrankungen

Fehlstellungen der unteren Extremitäten
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

  • kinderarzt-nest.atWebsite der Klinik · zuletzt geprüft am 08.07.2026
  • oss.atWebsite der Klinik · zuletzt geprüft am 08.07.2026
  • MobiMedOnline-Terminbuchung · Verfügbarkeit zuletzt geprüft am 02.11.2026

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.