Schnelltermin

Manuela Kralicek

Ernährungsberatung, Wechseljahreberatung
Sind Sie Manuela Kralicek? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: dr-kralicek.atStand Okt. 2026

Manuela Kralicek, Jahrgang 1965, aufgewachsen im südlichen Waldviertel, studierte Datentechnik in Wien und zog 1987 nach Gmünd. Seit Ende der Kinderpause 1994 ist sie als Arztassistenz tätig. Sie absolvierte Ausbildungen zur geprüften Nordic Walking Trainerin, Ernährungstrainerin an der Vitalakademie und Wechseljahreberatung bei Sonja Schiff. Sie bietet Wechseljahregespräche und Ernährungstrainings an.

Leistungen

BioimpedanzanalyseWechseljahregesprächErnährungstraining 'Der Weg zum Wohlfühlgewicht'

Google Bewertungen

4.0(32)

KI-Zusammenfassung

Die Rückmeldungen sind überwiegend positiv und beschreiben den Arzt als kompetent, einfühlsam und freundlich. Besonders hervorgehoben wird, dass er sich viel Zeit für die Anliegen der Patientinnen nimmt, was für manche sogar eine weite Anreise rechtfertigt. Auch das Praxisteam wird als freundlich und zugewandt gelobt, während zu konkreten Wartezeiten kaum etwas gesagt wird.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

  • dr-kralicek.atWebsite der Ordination · zuletzt geprüft am 15.07.2026

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.