Schnelltermin
Dr. Akos Kramos

Dr. Akos Kramos

Chirurgie
Sind Sie Dr. Akos Kramos? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: ghz-rechnitz.atStand Okt. 2026

Dr. Akos Kramos absolvierte sein Studium in Ungarn und war einige Jahre in Deutschland tätig. Seit 2016 ist er in Österreich, wo er seine Facharztausbildung für Allgemein- und Viszeralchirurgie an der Klinik Oberwart abschloss. Anschließend war er als Oberarzt an der Klinik Oberwart und von 2022 bis 2024 als Standortleiter der Abteilung für Allgemeinchirurgie an der Klinik Güssing tätig. Seit Februar 2024 ist er ausbildungsverantwortlicher Oberarzt der Abteilung für Allgemeinchirurgie an der Klinik Güssing. Seine Schwerpunkte umfassen Leisten- und Abdominalhernien, Gallenbeschwerden, Krampfadern, Dünn- und Dickdarmtumore, Hämorrhoiden, Abszesse, Lipome, Muttermale, Atherome und eingewachsene Zehennägel.

Erkrankungen

LipomeAbszesseAtheromeDarmkrebsMuttermaleKrampfadernHämorrhoidenGallenbeschwerdenDünn- und DickdarmtumoreEingewachsene ZehennägelLeisten- und Abdominalhernien
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.