Schnelltermin
Univ.-Doz. Dr. Elisabeth Krampl-Bettelheim

Univ.-Doz. Dr. Elisabeth Krampl-Bettelheim

Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Sind Sie Univ.-Doz. Dr. Elisabeth Krampl-Bettelheim? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: geburtshilfe-wien.atStand Okt. 2026

Univ.-Doz. Dr. Elisabeth Krampl-Bettelheim ist Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit Spezialisierung auf Pränataldiagnostik und Fetalmedizin. Sie ist Leiterin von FetoMed, einem privaten Zentrum für Fetalmedizin in der Privatklinik Döbling. Nach dem Medizinstudium in Graz und Wien absolvierte sie ihre Facharztausbildung in Norwegen, London und an der Universitätsklinik für Frauenheilkunde in Wien. Sie erwarb das internationale Diploma in Fetal Medicine am Harris Birthright Research Centre for Fetal Medicine in London. Ihre Schwerpunkte sind die ultraschallgestützte Diagnostik fetaler Fehlbildungen, Mehrlingsschwangerschaften und Risiko-Schwangerschaften.

Diplome & Zertifikate

FMF Diploma in Fetal MedicineMSc Medizinische GenetikÖGUM Kursleiterin

Leistungen

FetalmedizinPränataldiagnostik
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 11:35 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.