Schnelltermin

Iris Brunnbauer – Kransteiner

Psychodrama
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: psychotherapie-brunnbauer.atStand Okt. 2026

Iris Brunnbauer – Kransteiner, geboren und aufgewachsen in Wels, studierte nach einer internationalen Phase als Au-pair und Flugbegleiterin Psychodrama. Sie absolvierte ihre Ausbildung mit über 1000 Praktikumsstunden in Einrichtungen wie Pro mente, Wohnheim für psychisch erkrankte Erwachsene, Magistrat Wels (Spielsuchtberatung) und Krankenhaus Grieskirchen (Abteilung Psychosomatik). Zudem bildete sie sich in Jugendcoaching und Gender/Diversity Management weiter. Sie leitete zehn Jahre das internationale Jugendmedienfestival YOUKI und arbeitete im Vorstand des Medienkulturhauses. Ihre Praxis richtet sich an junge Erwachsene, Erwachsene und ältere Menschen und umfasst Themen wie Lebenskrisen, Burnout, Beziehungen, psychische Störungen, Trauma und Suchtprobleme. Sie setzt das Psychodrama als Methode ein, um Spontaneität und Kreativität zu aktivieren und Lösungsmöglichkeiten für aktuelle und zukünftige Herausforderungen zu finden.

Behandlungen

Burnout und VorbeugungTrauma / BrainspottingOnlinesucht – direkt Betroffene und AngehörigeGlücksspielsucht – direkt Betroffene und Angehörige

Erkrankungen

ZwängePsychosomatikAngst-, PanikattackenPsychische Folgeerscheinungen Long CovidAffektive Störungen (bipolare affektive Störung, Depression)
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.