Schnelltermin

Michael Kraußhar

Personzentrierte Psychotherapie und Meditation
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: gemeinschaftspraxis-neunkirchen.atStand Sep. 2026

Michael Kraußhar ist Personzentrierter Psychotherapeut und Meditationslehrer mit langjähriger Erfahrung in der buddhistischen Tradition, insbesondere des tibetischen Buddhismus. Sein Werdegang begann mit einem Studium der Biologie, bevor er sich 1982 der Meditation zuwandte. Seit 38 Jahren praktiziert er Maha-Yoga und buddhistische Meditation und verbindet diese mit den Prinzipien der humanistischen Psychologie. Er arbeitet nach den Grundsätzen der wertschätzenden und einfühlsamen Begegnung, wobei der Kunde als Experte seines Lebens und der Therapeut als Begleiter des Prozesses der Selbstexploration und Lösungsfindung fungiert. Kraußhar bietet individuelle Lösungen für persönliche und berufliche Herausforderungen, mit Fokus auf Achtsamkeit, Stressmanagement und Entwicklung von Ressourcen.

Diplome & Zertifikate

CoachMeditationslehrerMeditationslehrer (Könchok Drime Namkha)Personzentrierter PsychotherapeutPsychotherapeutSupervisor

Leistungen

CoachingMeditationSupervisionPaartherapiePsychotherapieStressmanagementBurnout-PräventionAchtsamkeitstrainingLebens- und SozialberatungEntspannung und AchtsamkeitBeratung bei BeziehungsproblemenBeratung bei EntscheidungsfindungBeratung bei beruflichen Herausforderungen
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 30.09.2026, 09:23 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.