Schnelltermin
Simon Kraync, M.Sc.

Simon Kraync, M.Sc.

Klinischer Psychologe
Sind Sie Simon Kraync, M.Sc.? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: phobius.atStand Okt. 2026

Simon Kraync ist Klinischer Psychologe bei Phobius. Er studierte Psychologie in Wien mit Schwerpunkt Entwicklung, Gesundheit und Förderung und war als Projektmitarbeiter am Institut für Psychosomatik tätig. Er absolvierte die Ausbildung zum Klinischen Psychologen und arbeitete in der psychologischen Ambulanz der Sigmund Freud Privatuniversität sowie als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Bewusstseins- und Traumforschung. Bei der Behandlung von Angststörungen stieß er nach eigener Darstellung an die Grenzen konventioneller Therapiemöglichkeiten und sieht in der Therapie mittels virtueller Realität einen neuartigen Ansatz, von dem Erwachsene wie Kinder profitieren.

Leistungen

Diagnostik
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

  • phobius.atWebsite der Klinik · zuletzt geprüft am 19.09.2026
  • adhs-praxis.atWebsite der Klinik · zuletzt geprüft am 19.09.2026

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.