Schnelltermin

Dr. Petra Krenn-Maritz

Psychotherapie (Verhaltenstherapie) & Traumatherapeutin
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: psychotherapie-augarten.comStand Okt. 2026

Dr. Petra Krenn-Maritz begleitet Menschen in schwierigen Lebenssituationen, Krisen und Erkrankungen. Sie hat sich nach einer langjährigen Tätigkeit als Kinderärztin und Traumatherapeutin für die Verhaltenstherapie entschieden, um auch dem seelischen und psychischen Leid helfend zu begegnen. Ihre Schwerpunkte umfassen Ängste, Trauma, Elternschaft, Lebenskrisen, Burnout, Depressionen, chronische Schmerzen, Beziehungsthemen und posttraumatische Belastungsstörungen.

Erkrankungen

Posttraumatische Stressreaktion, PTBSSchwierige Gefühle in der ElternschaftLebenskrisen, große Veränderungen im LebenÄngste und Unsicherheiten in sozialen SituationenBelastende Ereignisse im Rahmen beruflicher TätigkeitChronische Schmerzen, chronische Erkrankungen, SchlafstörungenErschöpfungszustände, Burnout, Depression oder postpartale DepressionÄngste, Panikstörungen, Unruhezustände, Sorgen um Gesundheit/Familie/ZukunftBelastende oder traumatische Geburtserfahrungen, Erkrankungen oder Verlust eines Kindes
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.