Schnelltermin

Dr. Christine Krieber

Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
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Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: unser-zahnarzt.atStand Okt. 2026

Dr. Christine Krieber ist seit 2022 als Wahlärztin tätig und bietet ihre Leistungen als Wahlordination an. Die Praxis orientiert sich an den Kassentarifen, sodass Patienten den vollen Kassentarif zurückerhalten können. Dr. Krieber setzt auf moderne Techniken wie Lasertherapie zur Behandlung von Parodontitis, die durch gezielte Stimulation des Zellstoffwechsels die Heilung fördert und Entzündungen reduziert. Im Bereich der ästhetischen Zahnmedizin werden schonende konservierende Maßnahmen wie Veneers, Kronenversorgung und Zahnaufhellung (Bleaching) angeboten, um ein natürliches und strahlendes Lächeln zu erreichen. Die Praxis legt Wert auf individuelle und hochwertige Behandlungen, die sowohl funktional als auch optisch überzeugen.

Leistungen

VeneersProthetikProphylaxeKronenversorgungÄsthetische ZahnmedizinZahnärztliche ChirurgieKonservierende Zahnmedizin

Behandlungen

LasertherapieParodontalbehandlungZahnaufhellung (Bleaching)

Google Bewertungen

4.4(36)

KI-Zusammenfassung

Die Rückmeldungen fallen durchwegs positiv aus: Patientinnen, Patienten und Eltern loben besonders die einfühlsame, geduldige Betreuung – auch bei Angstpatienten und Kindern – sowie die freundliche Atmosphäre in der Praxis. Die fachliche Kompetenz von Frau Dr. Krieber und ihres Teams, insbesondere bei der Mundhygiene, wird mehrfach hervorgehoben, ebenso die gute Erreichbarkeit bei Fragen. Kritik an Wartezeiten findet sich in den Bewertungen nicht.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

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Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 09:28 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.